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Änderung der Mindestinhalts-, Veröffentlichungs- und Sprachenverordnung 2019

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2021/230ZFR 2021, 525 Heft 10 v. 25.10.2021

Mit BGBl II 2021/410 vom 28. 9. 2021 hat die FMA die auf § 13 Abs 6 KMG 2019 beruhende Mindestinhalts-, Veröffentlichungs- und Sprachenverordnung 2019 (MVSV 2019) um zwei Regelungsgegenstände reduziert.

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