EKEG: § 9 Abs 1
Leitsätze (der Redaktion)
Liegt eine Weisung vor, ist - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des § 9 EKEG - auch bei der Kreditgewährung im vertikalen Verhältnis von Obergesellschaft an Untergesellschaft der Erstattungsanspruch nach § 9 Abs 1 Satz 2 EKEG berechtigt.