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EBA-Leitlinien für einen pragmatischen SREP

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2020/192ZFR 2020, 434 Heft 8 v. 26.8.2020

Am 23. 7. 2020 veröffentlichte die EBA ihren finalen Bericht betreffend Leitlinien über einen pragmatischen 2020-SREP im Lichte der COVID-19-Krise.11EBA/GL/2020/10 vom 23. 7. 2020. Die COVID-19-Pandemie hat die Finanzindustrie wie auch die zuständigen Aufsichtsbehörden gleichermaßen vor große Herausforderungen gestellt, den diesjährigen "supervisory review and evaluation report" (SREP) in jener Weise durchzuführen, wie dies die SREP-Leitlinien22EBA/GL/2014/13. vorgeben. Vor dem Hintergrund dieser besonderen Situation geben die gegenständlichen Leitlinien den Aufsichtsbehörden abgeänderte Instrumente an die Hand, um den SREP im Jahr 2020 durchzuführen. Zu diesem Zweck wird eine neue Rz 15a in die SREP-Leitlinien eingefügt, die den zuständigen Behörden die Befugnis verleiht, den SREP nach den Vorgaben der ebenfalls neu implementierten Anpassungen nach Annex 4 der SREP-Leitlinien durchzuführen.

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