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Änderung der Leitlinien zu gesetzlichen und privaten Zahlungsmoratorien

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2020/191ZFR 2020, 433 Heft 8 v. 26.8.2020

Ende Juni 2020 hat die EBA die bereits im April 2020 erlassenen Leitlinien zu "gesetzlichen und nicht-gesetzlichen Moratorien in Bezug auf Kredittilgungen, die im Lichte der COVID-19-Krise angewendet werden"11EBA/GL/2020/02 vom 2. 4. 2020, in der offiziellen Übersetzung "Leitlinien zu gesetzlichen Moratorien und Moratorien ohne Gesetzesform für Darlehenszahlungen vor dem Hintergrund der COVID-19-Krise". Zu diesen s ausführlich Wolfbauer, EBA-Leitlinien zu gesetzlichen und privaten Zahlungsmoratorien, ZFR 2020/93, 210 ff, sowie Kellner/Liebel in Resch, Corona-Handbuch (2020) Kapitel 17 Rz 468. ("Leitlinien zu Moratorien") geändert. Nachdem der Ausbruch der COVID-19-Pandemie wie auch die in vielen Ländern weltweit und in der EU ergriffenen Gegenmaßnahmen erhebliche wirtschaftliche Folgen hatten, sind viele Unternehmen und Privatpersonen, die von der Krise betroffen sind, mit Liquiditätsengpässen und Schwierigkeiten bei der fristgerechten Erfüllung ihrer finanziellen und sonstigen Verpflichtungen konfrontiert. Vor diesem Hintergrund hat die EBA eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die Flexibilität des aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalrahmens zu verdeutlichen und als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie operative Hilfe zu leisten.

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