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Änderung diverser FMA-Meldeverordnungen

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2020/190ZFR 2020, 431 Heft 8 v. 26.8.2020

Die FMA hat Ende Juli drei Verordnungen melderechtlicher Natur, nämlich die Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung (VERA-V), die Zahlungs- und E-Geld-Institute-Meldeverordnung (ZEIMV) sowie die Jahres- und Konzernabschluss-Verordnung

Seite 431


(JKAB-V), jeweils nach erfolgter Zustimmung des BMF, punktuell geändert.11BGBl II 2020/328 vom 21. 7. 2020.

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