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Fondsgebundene Ab- und Erlebensversicherung: Belehrung über Rücktrittsrecht nach § 165a VersVG - Eindruck einer notwendigen Schriftform für die Ausübung

JudikaturOGHBearbeiter: Marco ScharmerZFR 2020/179ZFR 2020, 411 Heft 8 v. 26.8.2020

VersVG: §§ 165a, 178

VAG: § 9a Abs 1

Leitsatz (der Redaktion)

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