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Immobilienprojekte als Alternativer Investmentfonds?

BeiträgeStefan Tomanek/Marlene WintersbergerZFR 2020/171ZFR 2020, 390 Heft 8 v. 26.8.2020

In den vergangenen Jahren hat österreichweit ein regelrechter Bauboom stattgefunden. Zahlreiche Projektentwickler suchen nach neuen Wegen, um Investitionsmittel zu lukrieren. Als Quelle für erfolgreiche Kapitalbeschaffung hat sich insb die Finanzierung durch viele - va private - Investoren herauskristallisiert, die im anhaltenden Niedrigzinsumfeld auf der Suche nach validen Renditemöglichkeiten sind. Die angepriesene Win-win-Situation darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Entgegennahme fremder Gelder bzw Kapitals zur Verwaltung für Anlagezwecke idR im Interesse des kollektiven Anlegerschutzes der Finanzmarktregulierung unterliegt. Folglich fallen derartige Immobilienprojekte unter gewissen Umständen in den Anwendungsbereich des einschlägigen Aufsichtsregimes. In der Praxis ist die potenzielle Einstufung eines Geschäftsmodells als Alternativer Investmentfonds (AIF) und somit die Anwendbarkeit des Alternative Investmentfonds Manager-Gesetzes (AIFMG) bedeutsam.11Der vorliegende Artikel stellt ausschließlich die private Rechtsmeinung der Autoren dar.

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