VersVG: §§ 16 ff, § 58
Leitsätze (der Redaktion)
In der Schadensversicherung verdrängt die Mitteilungspflicht des § 58 VersVG die vorvertragl Anzeigepflichten nach §§ 16 ff VersVG nicht, sondern diese bestehen selbständig nebeneinander.VersVG: §§ 16 ff, § 58
Leitsätze (der Redaktion)
In der Schadensversicherung verdrängt die Mitteilungspflicht des § 58 VersVG die vorvertragl Anzeigepflichten nach §§ 16 ff VersVG nicht, sondern diese bestehen selbständig nebeneinander.