Das gesetzliche Kreditmoratorium des § 2 des 2. COVID-19-JuBG sieht die Ex-lege-Stundung bestimmter Ansprüche aus Krediten von Verbrauchern und Kleinstunternehmern vor, die zwischen 1. 4. und 30. 6. 2020 fällig werden. Der vorliegende Beitrag untersucht einige damit verbundene Grund- und Anwendungsfragen, die für die Kreditwirtschaft derzeit von besonderer Bedeutung sind.