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Die gesetzliche Stundung von Kreditraten nach dem 2. COVID-19-JustizbegleitG

BeiträgeMarkus Kellner/Fabian LiebelZFR 2020/97ZFR 2020, 216 Heft 5 v. 28.5.2020

Das gesetzliche Kreditmoratorium des § 2 des 2. COVID-19-JuBG sieht die Ex-lege-Stundung bestimmter Ansprüche aus Krediten von Verbrauchern und Kleinstunternehmern vor, die zwischen 1. 4. und 30. 6. 2020 fällig werden. Der vorliegende Beitrag untersucht einige damit verbundene Grund- und Anwendungsfragen, die für die Kreditwirtschaft derzeit von besonderer Bedeutung sind.

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