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Naming and Shaming gegen eine Bank ist Teil des Verwaltungsstrafverfahrens; zur materiellen Entscheidungspflicht des BVwG

JudikaturVwGHBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2020/78ZFR 2020, 186 Heft 4 v. 29.4.2020

AVG: §§ 1, 8

AVRAG 1993: § 7m

FM-GwG: §§ 34, 37

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