Seit der Einführung von Basel II nimmt die Bankenregulierung zur Festlegung des regulatorisch erforderlichen Eigenkapitals für Kreditrisiken Bezug auf externe Ratings. Damit haben privatrechtliche (amerikanische) Ratingagenturen rechtlich wie faktisch Einfluss auf die Normengestaltung erhalten. Mit dem Inkrafttreten der dritten Rating-Verordnung (CRA III) im Jahr 2013 sollen nun allerdings solche aufsichtsrechtlich bedingten Rückgriffe auf externe Ratings gerade verhindert werden. Gleichzeitig hat der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht im Rahmen seiner Finalisierung der Basel III-Reformen einen überarbeiteten Standard zum Kreditrisiko verabschiedet, der weiterhin auf externe Ratings Bezug nimmt. In diesem Spannungsfeld bewegt sich die kürzlich als Monographie erschienene Dissertation von Tobias Bauerfeind. Bauerfeind publizierte bereits umfangreich zu diesem Themenfeld und legt nun mit seiner Dissertation ein beachtliches Werk vor. Neben einer dogmatischen Analyse des Widerspruchs der Zielsetzung der CRA III mit den Regulierungsbestimmungen im Kreditrisikobereich macht Bauerfeind einen konkreten Vorschlag, wie ein neues aufsichtsrechtliches System zur Abkehr von externen Ratings ausgestaltet sein könnte.