Am 27. 12. 2019 hat das BMF unter BGBl II 2019/427 eine Änderung seiner Verordnung zur Festlegung der Nutzungsentgelte für die Nutzung des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer (WiEReG-NutzungsentgelteV) kundgemacht. Auf der Grundlage von § 17 WiEReG erfolgten einige punktuelle Tarifanpassungen: