Noch rechtzeitig vor dem Jahreswechsel wurden die RL (EU) 2019/2162 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. 11. 2019 über die Emission gedeckter Schuldverschreibungen und die öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen und zur Änderung der RL 2009/65/EG und 2014/59/EU (Covered Bonds Directive = CBD)1 im ABl veröffentlicht.2 Durch die damit intendierte Harmonisierung bestimmter Aspekte der nationalen Rahmenbedingungen verfolgt der Richtliniengeber die reibungslose und kontinuierliche Entwicklung gut funktionierender Märkte für gedeckte Schuldverschreibungen in der Union, die Minderung potenzieller Risiken und den Abbau von Schwachstellen in Bezug auf die Finanzstabilität. Mit der grundsatzgestützten Harmonisierung soll eine gemeinsame Ausgangsbasis für die Emission aller gedeckten Schuldverschreibungen in der EU geschaffen werden.