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Trotz Verlängerung: Präklusivfrist nach § 22 Abs 7 KMG verdrängt kurze Verjährungsfrist des § 1489 ABGB

JudikaturOGHBearbeiter: Clemens VölklZFR 2020/10ZFR 2020, 34 Heft 1 v. 29.1.2020

KMG aF: § 11 Abs 1, Abs 2, Abs 7, Abs 8

KMG 2019: § 22 Abs 7

ABGB: § 1489

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