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Oder-Konten in der Verlassenschaft und Sparbuchabfragen

JudikaturOGHBearbeiter: Anita Gassner/Thomas Linimayer/Florian ObermayrZFR 2020/266ZFR 2020, 618 Heft 12 v. 21.12.2020

AußStrG: § 166

Leitsätze (der Redaktion)

Guthaben auf Oder-Konten sind mangels Bescheinigung des Gegenteils nur mit dem anteilig auf den Erblasser entfallenden Teil als Aktiva der Verlassenschaft anzusehen.

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