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Novelle zur FinStab 2018 der OeNB

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2020/257ZFR 2020, 590 Heft 11 v. 25.11.2020

Mitte Oktober 2020 hat die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) ihre Meldeverordnung betreffend die Erfassung von Kredit- und Länderrisiken, Restlaufzeiten und Fremdwährungskrediten sowie Finanzinformationen von Auslandstochterbanken - Meldeverordnung FinStab 2018 - novelliert.11BGBl II 2020/447 vom 16. 10. 2020. Die FinStab-Novelle 2020 beruht, ebenso wie die FinStab 201822Zu dieser s näher Wolfbauer, Verordnungen der OeNB im BGBl, ZFR 2018/199, 433. selbst, auf § 44 Abs 2 Nationalbankgesetz (NBG).

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