Am 7. 10. 2020 hat die FMA ein neues Rundschreiben zum Rechnungszins in der Krankenversicherung veröffentlicht,1 das sich an alle von der FMA beaufsichtigten Versicherungsunternehmen gem § 5 Z 1 VAG 2016 richtet, welche die Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung betreiben.