BWG: § 1 Abs 1 Z 1 erster Fall, § 4 Abs 1, § 98 Abs 1a
Leitsätze (der Redaktion)
Im Fall einer Substanzbeteiligung liegt kein Einlagengeschäft vor, wenn der Rückzahlungsanspruch von der wirtschaftl Gestion des Unternehmens abhängt, an welchem sich der Investor durch Erwerb von Gesellschaftsanteilen beteiligt. Stellt dagegen der Erwerb eines Genussrechts, einer Anleihe oder auch eines Gesellschaftsanteils nach der konkreten Ausgestaltung im Kern ledigl einen Vermögensverwaltungsauftrag dar, liegt ungeachtet des rechtl Gewands grds eine Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung vor.