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Alles neu bei der Rückabwicklung zu viel bezahlter Kreditzinsen?

BeiträgeMartina EliskasesZFR 2020/240ZFR 2020, 559 Heft 11 v. 25.11.2020

Der EuGH sieht in einer Rückabwicklungsnorm, deren Verjährung kenntnisunabhängig zu laufen beginnt, einen Widerspruch zur Klausel-RL. Der Beitrag untersucht die möglichen Auswirkungen dieser E auf die analoge Verkürzung der Verjährungsfrist auf drei Jahre ab Bereicherungseintritt bei Rückabwicklung zu viel bezahlter Kreditzinsen.

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