Mit der VO (EU) 2020/1503 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. 10. 2020 über Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister für Unternehmen und zur Änderung der VO (EU) 2017/1129 und der RL (EU) 2019/19372 wird für den bisher mitgliedstaatlich regulierten Bereich des Crowdfundings ein grds vollharmonisierter europäischer Rechtsrahmen geschaffen. Dies soll der dynamischen Entwicklung des Sektors in den letzten Jahren und dem im Rahmen des Aktionsplans zur Schaffung einer Kapitalmarktunion3 deklarierten Ziel einer größeren Diversifizierung der Finanzierungskanäle für europäische Unternehmen Rechnung tragen. In der Fragmentierung der Rechtsgrundlagen war dabei von der Europäischen Kommission das größte Hindernis für die grenzüberschreitende Expansion bestehender Crowdfunding-Anbieter und die geringe Bereitschaft von Anlegern zu internationalen Investitionen erblickt worden.4 Die Schwarmfinanzierung-VO soll nun einem vollentwickelten europäischen Binnenmarkt für Schwarmfinanzierungsdienstleistungen den Weg bereiten. Inwiefern dies gelingen wird und welchen Raum bestehende nationalstaatlich geprägte Crowdfunding-Modelle daneben behaupten werden können, wird sich in den nächsten Jahren zeigen.