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Keine gröbliche Benachteiligung durch Mindestzinsklausel in einem Leasingvertrag

JudikaturOGHBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2020/226ZFR 2020, 523 Heft 10 v. 27.10.2020

ABGB: § 879 Abs 3

Leitsätze (der Redaktion)

Die nur unvollständige Zweiseitigkeit einer Mindestzinsklausel ist im Rahmen eines bewegl Systems und im Verhältnis zwischen Unternehmern jedenfalls kein Grund, der allein die Nichtigkeit nach § 879 Abs 3 ABGB begründen könnte. Hat die Leasingnehmerin in ihrer

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