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Rückforderung nach Rücktritt von der Lebensversicherung - Verjährung und Anspruchshöhe

JudikaturOGHBearbeiter: Philipp Fidler/Bernhard BurtscherZFR 2020/223ZFR 2020, 516 Heft 10 v. 27.10.2020

VersVG idF BGBl I 1997/6: § 165a

Leitsätze (der Redaktion)

Beginnt die Rücktrittsfrist sogar dann nicht zu laufen, wenn der Versicherungsnehmer auf anderem Weg von seinem Rücktrittsrecht Kenntnis erlangt hat, verbietet sich die Annahme, dass ein begründetes Recht zum Spätrücktritt infolge unterbliebener Rechtsbelehrung analog § 1487 ABGB nur binnen drei Jahren nach Vertragsabschluss ausgeübt werden kann.

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