RL 93/13/EWG : ErwGr 13, Art 1 Abs 2, Art 3
Tenor (des Gerichts)
Art 1 Abs 2 RL 93/13/EWG über missbräuchl Klauseln in Verbraucherverträgen ist dahin auszulegen, dass eine Vertragsklausel, die nicht im Einzelnen ausgehandelt wurde, sondern auf einer Regel beruht, die nach nationalem Recht zwischen den Vertragsparteien gilt, wenn insoweit nichts anderes vereinbart wurde, nicht in den Anwendungsbereich dieser RL fällt.