Mit BGBl II 2019/241 vom 16. 8. 2019 hat die FMA eine Änderung zur FMA-Kostenverordnung 2016 (FMA-KVO 2016) erlassen. Die VO beruht auf zahlreichen materiengesetzlichen Grundlagen und stellt überwiegend Verweise auf verschiedene innerstaatliche und unionsrechtliche Regelungswerke klar, insb jene, die zuletzt durch das EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019 BGBl I 2019/62 geändert wurden.