GesAusG: § 3 Abs 3, § 3 Abs 5, § 6 Abs 1
Leitsätze (der Redaktion)
Liegt ein Bericht des Aufsichtsrats gem § 3 Abs 3 GesAusG nicht vor, so berechtigt dies den nach dem GesAusG ausgeschlossenen Minderheitsgesellschafter zur Beschlussanfechtung gem § 41 GmbHG.