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Marktrisikokonsolidierung im Lichte von Art 325 CRR

BeiträgeThomas SternZFR 2019/197ZFR 2019, 444 Heft 9 v. 26.9.2019

Art 325 CRR (Art 325b CRR II) stellt die gegenseitige Aufrechnung von Marktrisikopositionen innerhalb der Gruppe unter einen Genehmigungsvorbehalt der zuständigen Behörde. Der vorliegende Beitrag diskutiert die CRR-Rechtsgrundlagen zur Konsolidierung von Marktrisikopositionen anhand des Beispiels des Fremdwährungsrisikos im Standardansatz.11Der vorliegende Beitrag reflektiert ausschließlich die persönliche Meinung des Autors. An dieser Stelle darf ich Priv.-Doz. Dr. Johannes Morgenbesser (OeNB) und Dr. Guido Sopp (FMA Österreich) für den fachlichen Austausch danken.

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