Am 12. 7. 2019 wurden die VO 2019/1156 vom 20. 6. 2019 zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Vertriebs von OGA und zur Änderung der VO 345/2013 über Europäische Risikokapitalfonds (European Venture Capital Funds - "EuVECA"), VO 346/2013 über Europäische Fonds für soziales Unternehmertum (European Social Entrepreneurship Funds - "EuSEF") und PRIIPs-VO,1 im Folgenden kurz: "VO", sowie die RL 2019/1160 vom 20. 6. 2019 zur Änderung der OGAW-RL und der AIFM-RL im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von OGA,2 im Folgenden kurz: "RL", im ABl veröffentlicht. Ausgangspunkt des vorliegenden Regelungspakets ist die Erkenntnis, dass sich der gemeinsame Markt für Investmentfonds in der EU über drei Jahrzehnte nach seiner erstmaligen europarechtlichen Regulierung und Liberalisierung weiterhin uneinheitlich und fragmentiert darstellt. Als eine wesentliche Ursache dafür wurden seitens der Kom vor allem regulatorische Hindernisse identifiziert, die den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds in der EU weiterhin erschweren (vgl ErwGr 1 VO; ErwGr 1 RL).3 Im Folgenden werden die Eckpunkte der Novellierung überblicksweise dargestellt.4