Am 23. 7. 2019 hat die FMA vor dem Hintergrund jüngster legistischer Maßnahmen im BGBl II eine punktuelle Verordnungsnovelle sowie darüber hinaus eine gänzlich neu kodifizierte VO kundgemacht:
Am 23. 7. 2019 hat die FMA vor dem Hintergrund jüngster legistischer Maßnahmen im BGBl II eine punktuelle Verordnungsnovelle sowie darüber hinaus eine gänzlich neu kodifizierte VO kundgemacht: