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Holland-Fonds: Zweiter Rechtsgang nach 2 Ob 99/16x11ZFR 2017/169, 341 (Kepplinger).

JudikaturOGHBearbeiter: Jakob KepplingerZFR 2019/182ZFR 2019, 417 Heft 8 v. 27.8.2019

Leitsatz (der Redaktion)

WAG 1996: §§ 13, 15

Beim Entlastungsbeweis der bekl Bank, dass sie die strittigen Beteiligungen auch dann empfohlen hätte, wenn sie dafür (abgesehen vom offengelegten Ausgabeaufschlag) keine Vergütungen von ihrem Vertriebspartner erhalten hätte, besteht keine Beweiserleichterung.

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