Mit BGBl II 2019/162 wurde am 17. 6. 2019 die VO des BM für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über Standes- und Ausübungsregeln für Gewerbetreibende, die die Tätigkeit der Versicherungsvermittlung ausüben ("Standesregeln für Versicherungsvermittlung") veröffentlicht. Die VO beruht auf der allgemeinen Verordnungsermächtigung des § 69 Abs 2 GewO, Ausübungsregeln für einzelne Gewerbe zu erlassen, soweit dies zum Schutz der Interessen der von der Gewerbeausübung betroffenen Personen, insb zum Schutz vor Vermögensschäden oder vor Belästigung, wie etwa durch Eindringen in die Privatsphäre, erforderlich ist, und wurde im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz erlassen.