Am 29. 5. 2019 wurde im ABl1 die DelVO 2019/815 der Kom vom 17. 12. 2018 zur Ergänzung der Transparenz-RL (RL 2004/109/EG ) im Hinblick auf technische Regulierungsstandards für die Spezifikation eines einheitlichen elektronischen Berichtsformats veröffentlicht. Die DelVO ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Transparenz-RL von den Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, verlangt, ihre Jahresfinanzberichte öffentlich zugänglich machen. Art 4 Abs 7 Transparenz-RL erteilt der Kommission den Auftrag, nach dem in Art 27 Abs 2 Transparenz-RL genannten Verfahren Durchführungsmaßnahmen zu erlassen, um den technischen Entwicklungen auf den Finanzmärkten Rechnung zu tragen und eine einheitliche Anwendung der Veröffentlichung von Jahresfinanzberichten gem Art 4 Abs 1 Transparenz-RL sicherzustellen. Die Kom hat dabei insb festzulegen, unter welchen technischen Voraussetzungen ein veröffentlichter Jahresfinanzbericht einschließlich des Bestätigungsvermerks öffentlich zugänglich bleiben muss.