EuGVVO 2012: Art 7 Z 2
Leitsatz (der Redaktion)
Die Notifizierung des Prospekts im Wohnsitzland des Anlegers ist keine unabdingbare Voraussetzung für einen Gerichtsstand in diesem Land.
EuGVVO 2012: Art 7 Z 2
Leitsatz (der Redaktion)
Die Notifizierung des Prospekts im Wohnsitzland des Anlegers ist keine unabdingbare Voraussetzung für einen Gerichtsstand in diesem Land.