Zahlungsdienste-RL: Art 4, Art 52, Art 54, Art 63
Vorlagefragen
Sind die Art 52 Nr 6 Buchst a iVm Art 54 Abs 1 der RL 2015/2366/EU (Zahlungsdienste-RL), wonach die Zustimmung des Zahlungsdienstnutzers zu einer vorgeschlagenen Änderung der Vertragsbedingungen als erteilt gilt, außer der Zahlungsdienstnutzer zeigt dem Zahlungsdienstleister seine Ablehnung vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderten Bedingungen an, dahin auszulegen, dass eine Zustimmungsfiktion auch mit einem Verbraucher völlig uneingeschränkt für sämtl denkbaren Vertragsbedingungen vereinbart werden kann?