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Rückerstattung unautorisierter Lastschriften: Begriffe "Zahlungsdienste" und "Zahlungsdienstnutzer"

JudikaturEuGHBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2019/152ZFR 2019, 358 Heft 7 v. 23.7.2019

RL 2007/64/EG (1. Zahlungsdienste-RL): ErwGr 3, 4, 24, 31 und 35, Art 2, Art 4, Art 58, Art 60

Tenor des Gerichts

Art 2 Abs 1 1. Zahlungsdienste-RL ist dahin auszulegen, dass unter den Begriff "Zahlungsdienste" iS dieser Bestimmung die Ausführung von Lastschriften fällt, die vom Zahlungsempfänger zulasten eines Zahlungskontos ausgelöst wurden, dessen Inhaber er nicht ist, ohne dass der Inhaber des so belasteten Kontos ihnen zugestimmt hätte.

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