Vor mehr als einem Jahr, nämlich am 8. 3. 2018 hat die Kom einen Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzwesen1 veröffentlicht.2 Darin präsentierte die Kom ihre Strategie zur besseren Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Regulierung des Finanzmarkts. Es sollten die Aspekte Umwelt, Soziales und Governance in den Fokus des Finanzsystems gestellt werden, um den Übergang der EU-Wirtschaft zu einer umweltfreundlicheren und widerstandfähigeren Kreislaufwirtschaft zu unterstützen. Auf dieser Basis wurden seitdem mehrere Verordnungsentwürfe (Taxonomie-VO, Offenlegungs-VO, Änderung der Referenzwerte-VO) erarbeitet, die sich derzeit allesamt im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren befinden. Zahlreiche weitere legistische Vorhaben in Umsetzung des Aktionsplans für ein nachhaltiges Finanzwesen sind in Planung, so insb die Etablierung eines EU-Ökolabels für Finanzprodukte,3 die Erarbeitung eines Standards für die Emission von Green Bonds4 und die Erstellung eines speziellen Prospekts für Green Bonds sowie eine Änderung der auf Basis von Art 2 der RL 2014/95/EU über die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen5 erstellten Leitlinien6 für die Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen.