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Sustainable Finance - Umsetzung des Aktionsplans der Kommission für ein nachhaltiges Finanzwesen

AktuellesBearbeiter: Dieter BuchbergerZFR 2019/141ZFR 2019, 328 Heft 6 v. 27.6.2019

Vor mehr als einem Jahr, nämlich am 8. 3. 2018 hat die Kom einen Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzwesen11 Europäische Kommission, Aktionsplan: Finanzierung nachhaltigen Wachstums, COM (2018) 97 final vom 8. 3. 2018. veröffentlicht.22S dazu: Fletzberger, Aktionsplan der Kommission für ein nachhaltiges Finanzwesen, ZFR 2018, 202. Darin präsentierte die Kom ihre Strategie zur besseren Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Regulierung des Finanzmarkts. Es sollten die Aspekte Umwelt, Soziales und Governance in den Fokus des Finanzsystems gestellt werden, um den Übergang der EU-Wirtschaft zu einer umweltfreundlicheren und widerstandfähigeren Kreislaufwirtschaft zu unterstützen. Auf dieser Basis wurden seitdem mehrere Verordnungsentwürfe (Taxonomie-VO, Offenlegungs-VO, Änderung der Referenzwerte-VO) erarbeitet, die sich derzeit allesamt im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren befinden. Zahlreiche weitere legistische Vorhaben in Umsetzung des Aktionsplans für ein nachhaltiges Finanzwesen sind in Planung, so insb die Etablierung eines EU-Ökolabels für Finanzprodukte,33http://susproc.jrc.ec.europa.eu/Financial_products/documents.html die Erarbeitung eines Standards für die Emission von Green Bonds44Report of the Technical Expert Group (TEG) subgroup on Green Bond Standard, Proposal for an EU Green Bond Standard, Interim Report, March 2019, https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/business_economy_euro/banking_and_finance/documents/190306-sustainable-finance-teg-interim-report-green-bond-standard_en_0.pdf und die Erstellung eines speziellen Prospekts für Green Bonds sowie eine Änderung der auf Basis von Art 2 der RL 2014/95/EU über die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen55RL 2014/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (1) über die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen. erstellten Leitlinien662017/C 215/01. für die Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen.

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