Leitsätze (der Redaktion)
Der Prospektbegriff ist im umfassenden Sinn zu verstehen. Maßgeblich ist dafür, ob ein Schriftstück dem Vertrieb der Anlage dient und generell geeignet ist, den Anlageentschluss eines potentiellen Anlegers zu beeinflussen, indem durch den veranlagungsrelevanten Umstand ein Vertrauenstatbestand geschaffen wurde.