RL 2007/64/EG (1. Zahlungsdienste-RL): ErwGr 40, 43 und 48; Art 4 Z 4, 21, Art 74 Abs 2, Art 75
Tenor des Gerichts
Art 74 Abs 2 1. Zahlungsdienste-RL1 ist dahin auszulegen, dass die in dieser Bestimmung vorgesehene Haftungsbeschränkung des Zahlungsdienstleisters, wenn ein Zahlungsauftrag in Übereinstimmung mit dem vom Zahlungsdienstnutzer angegebenen Kundenidentifikator ausgeführt wird, dieser aber nicht mit dem von diesem Nutzer angegebenen Namen des Zahlungsempfängers übereinstimmt, sowohl auf den Zahlungsdienstleister des Zahlers als auch auf den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers Anwendung findet.