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Haftungsbeschränkung zugunsten der Zahlungsdienstleister bei falschem IBAN

JudikaturEuGHBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2019/129ZFR 2019, 302 Heft 6 v. 27.6.2019

RL 2007/64/EG (1. Zahlungsdienste-RL): ErwGr 40, 43 und 48; Art 4 Z 4, 21, Art 74 Abs 2, Art 75

Tenor des Gerichts

Art 74 Abs 2 1. Zahlungsdienste-RL11 Anm des Bearbeiters: Nunmehr Art 88 Abs 2 PSD2 (= 2. Zahlungsdienste-RL). ist dahin auszulegen, dass die in dieser Bestimmung vorgesehene Haftungsbeschränkung des Zahlungsdienstleisters, wenn ein Zahlungsauftrag in Übereinstimmung mit dem vom Zahlungsdienstnutzer angegebenen Kundenidentifikator ausgeführt wird, dieser aber nicht mit dem von diesem Nutzer angegebenen Namen des Zahlungsempfängers übereinstimmt, sowohl auf den Zahlungsdienstleister des Zahlers als auch auf den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers Anwendung findet.

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