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Einmal mehr: Zur Definition des Versicherungsfalls in der Rechtsschutzversicherung entgegen der neuen BGH-Judikaturlinie

JudikaturOGHBearbeiter: Clemens VölklZFR 2019/113ZFR 2019, 267 Heft 5 v. 29.5.2019

VersVG: § 165a Abs 1 idF BGBl I 2004/62

Leitsätze (der Redaktion)

Gründet sich ein Rücktritt des Versicherungsnehmers vom Versicherungsvertrag auf die fehlerhafte Belehrung über den Rücktritt, so bildet nicht die Bestreitung der Wirksamkeit des Rücktritts und die vom Versicherer darauf gestützte Ablehnung der Rückabwicklung, sondern gerade die fehlerhafte Belehrung den Verstoß.

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