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Irrtümliche Auszahlung des Rückkaufswerts einer vinkulierten und verpfändeten Lebensversicherung - Rückforderung

JudikaturOGHBearbeiter: Philipp FidlerZFR 2019/111ZFR 2019, 263 Heft 5 v. 29.5.2019

ABGB: § 1431

Leitsätze (der Redaktion)

Der Versicherungsnehmer ist nicht zum Empfang des Rückkaufswerts aus einer vinkulierten und verpfändeten Lebensversicherung berechtigt. Die Rückforderung des Rückkaufswerts ist ein Anwendungsfall des § 1431 ABGB.

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