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Delegierte Verordnung (technische Regulierungsstandards) der Kommission zur BRRD

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2019/95ZFR 2019, 206 Heft 4 v. 25.4.2019

Am 4. 3. 2019 wurde im ABl11ABl L 63/1 vom 4. 3. 2019. die DelVO (EU) 2019/3498 der Kom vom 25. 10. 2018 zur Ergänzung der BRRD durch technische Regulierungsstandards "zur Festlegung der Kriterien, anhand de-

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ren die Auswirkungen eines Institutsausfalls auf die Finanzmärkte, auf andere Institute und auf die Finanzierungsbedingungen zu bewerten sind", veröffentlicht. Die DelVO beruht auf Art 4 Abs 6 der BRRD und normiert die quantitativen (Art 1, Art 3 DelVO) und qualitativen (Art 2, Art 4 DelVO) Kriterien für die Bewertung bei Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, anhand derer beurteilt werden soll, ob diesen Unternehmen vereinfachte Anforderungen bei der Planung von Sanierungen und Abwicklungen (Sanierungs- und Abwicklungspläne) gestattet werden dürfen.

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