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Begünstigung aus einer Lebensversicherung durch letztwillige Verfügung11S dazu auch den Besprechungsaufsatz von Klingebiel in diesem Heft, ZFR 2019/74, 166.

JudikaturOGHBearbeiter: Thomas RuhmZFR 2019/79ZFR 2019, 182 Heft 4 v. 25.4.2019

VersVG: § 166

Leitsatz (der Redaktion)

Die Bezugsberechtigung aus einer Lebensversicherung kann auch durch letztwillige Verfügung begründet, widerrufen oder abgeändert werden. Die Verstorbene hat mit der Einsetzung der Erben klar verfügen wollen, dass diese die Bezugsberechtigen aus ihrer Lebensversicherung werden.

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