Mit BGBl II 2019/52 vom 25. 2. 2019 hat die FMA eine Änderung der Bausparkassenverordnung (BSpkV) verlautbart, indem sie die zuletzt im Jahr 2010 angepassten Betragsgrenzen anhob.
Mit BGBl II 2019/52 vom 25. 2. 2019 hat die FMA eine Änderung der Bausparkassenverordnung (BSpkV) verlautbart, indem sie die zuletzt im Jahr 2010 angepassten Betragsgrenzen anhob.