Zuletzt hat die FMA Ende Februar 2019 auch erklärt, die überarbeiteten Leitlinien1 zu gemeinsamen Verfahren und Methoden für den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP) sowie für die aufsichtlichen Stresstests, mit denen die EBA/GL/2014/13 vom 19. 12. 2014 geändert werden, anzuwenden. Die geänderten Leitlinien gelten bereits seit dem 1. 1. 2019 (Rz 7), die Behörden sollen die Änderungen an den Leitlinien somit ab diesem Datum in ihre neuen Aufsichtsprozesse und -verfahren aufnehmen.