Die FMA hat Ende Februar 2019 eine positive Compliance-Erklärung gem Art 16 Abs 3 EBA-VO zu den Leitlinien der EBA "zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos bei Geschäften des Anlagebuchs" vom 19. 7. 20181 abgegeben. Die Leitlinien konkretisieren
Die FMA hat Ende Februar 2019 eine positive Compliance-Erklärung gem Art 16 Abs 3 EBA-VO zu den Leitlinien der EBA "zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos bei Geschäften des Anlagebuchs" vom 19. 7. 20181 abgegeben. Die Leitlinien konkretisieren