EuGVVO 2012: Art 7 Nr 2
Leitsätze (der Redaktion)
Zwecks Bestimmung des Erfolgsorts ist ein vom EuGH entwickeltes bewegl System anzuwenden, bei dem die spezifischen Gegebenheiten des Falls zu berücksichtigen sind.EuGVVO 2012: Art 7 Nr 2
Leitsätze (der Redaktion)
Zwecks Bestimmung des Erfolgsorts ist ein vom EuGH entwickeltes bewegl System anzuwenden, bei dem die spezifischen Gegebenheiten des Falls zu berücksichtigen sind.