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Internationale Zuständigkeit beim Anlagebetrug

JudikaturOGHBearbeiterinnen: Anita Gassner/Judith SchacherreiterZFR 2019/61ZFR 2019, 136 Heft 3 v. 27.3.2019

EuGVVO 2012: Art 7 Nr 2

Leitsätze (der Redaktion)

Zwecks Bestimmung des Erfolgsorts ist ein vom EuGH entwickeltes bewegl System anzuwenden, bei dem die spezifischen Gegebenheiten des Falls zu berücksichtigen sind.

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