Mit BGBl II 2019/14 hat die FMA nach längerem Entstehungsprozess und intensiver Diskussion mit der Kreditwirtschaft eine Änderung der Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung (VERA-V) erlassen und dadurch Letztere um einen gänzlich neuen § 6a erweitert.