VersVG: §§ 3, 12
Leitsätze (der Redaktion)
§ 3 Abs 3 Satz 1 VersVG räumt dem VN das Recht ein, jederzeit Abschriften der Erklärungen zu fordern, die er mit Bezug auf den Vertrag abgegeben hat. Von dieser Bestimmung sind daher nur vom VN oder in seinem Namen abgegebene Erklärungen umfasst.